Unsere AGBs | Golf Café Restaurant

Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Golf - Café - Restaurants für Veranstaltungen

 

1. Geltungsbereich, Vertragspartner, Untervermietung

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge mit dem Hotel Deimann GmbH & Co. KG vorstehend genannt Golf - Café Restaurant über die Überlassung von Veranstaltungsräumen, die Durchführung von Veranstaltungen und Überlassung von Zimmern sowie sämtliche damit zusammenhängenden Leistungen.

  2. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 

  3. Vertragspartner sind die jeweils im Vertrag benannte Hotel Deimann GmbH & Co. KG sowie der Kunde. 

  4. Die Unterüberlassung von Räumen, Flächen oder Sachen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der schriftlichen Einwilligung von Hotel Deimann. § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB ist abbedungen. 

2. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Rechnungen von dem Hotel Deimann sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Das Hotel Deimann ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel Deimann berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel Deimann bleibt der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. 

  2. Das Hotel Deimann GmbH & Co. KG ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie oder Anzahlung, bei Veranstaltungen auch in Form von Versicherungen, Kautionen oder Bürgschaften zu verlangen. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel Deimann berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis Anreise/Veranstaltungsbeginn eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. 

  3. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung von dem Hotel Deimann GmbH & Co. KG aufrechnen. 

3. Zimmernutzung, An- und Abreise

  1. Die Zurverfügungstellung der Zimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken. Ein Anspruch auf die Nutzung bestimmter Zimmer besteht nicht. 

  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Sofern der Kunde sie nicht bis spätestens 18.00 Uhr in Anspruch nimmt und keine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat Hotel Deimann das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden besteht nicht. 

  3. Am vereinbarten Abreisetag sind dem Hotel Deimann die Zimmer spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Im Falle der verspäteten Rückgabe kann Hotel Deimann für die zusätzliche Nutzung des Zimmers den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass Hotel Deimann kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4. Änderungen der Teilnehmerzahl, Änderungen der Veranstaltungszeit

  1. Der Kunde verpflichtet sich Hotel Deimann die voraussichtliche Teilnehmerzahl einer Veranstaltung bei Vertragsschluss mitzuteilen. Die endgültige Teilnehmerzahl ist Hotel Deimann spätestens vier Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen, um einen planmäßigen Veranstaltungsablauf sicher zu stellen. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% bedarf der Einwilligung von Hotel Deimann. 

  2. Im Falle der Erhöhung der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl dient die tatsächliche Teilnehmerzahl als Abrechungsgrundlage. Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % ist Hotel Deimann berechtigt, auf Basis der vereinbarten Teilnehmerzahl abzüglich 5 % abzurechnen. Im Falle der Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist Hotel Deimann berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen, sowie - soweit zumutbar - die vereinbarten Räumlichkeiten zu tauschen. Dem Kunden steht der Nachweis höherer ersparter Aufwendungen seitens Hotel Deimann frei. 

  3. Ändern sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann Hotel Deimann seine zusätzlichen Leistungen angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, Hotel Deimann hat die Änderung der Zeiten zu vertreten.

5. Veranstaltungsabwicklung, Technik, Einhaltung rechtlicher Vorgaben

  1. Beschafft Hotel Deimann für den Kunden auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen/Ausstattungen von Dritten, erfolgt dies im Namen und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt Hotel Deimann umfassend von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen/Ausstattungen frei. 

  2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Geräten des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes von Hotel Deimann bedarf der schriftlichen Einwilligung von Hotel Deimann. Der Kunde haftet für durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen von Hotel Deimann, soweit Hotel Deimann diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten, darf Hotel Deimann pauschal erfassen und berechnen. 

  3. Störungen an von Hotel Deimann zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit Hotel Deimann diese Störungen nicht zu vertreten hat. 

  4. Der Kunde hat für die Durchführung seiner Veranstaltung erforderliche behördliche Erlaubnisse rechtzeitig zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung dieser Erlaubnisse sowie sämtlicher rechtlicher Vorgaben im Zusammenhang mit der Veranstaltung, wozu auch jene des Urheberrechtsgesetzes und des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes zählen (z. B. „GEMA“-Anmeldung und Abrechnung). Gleichermaßen sind die Vorgaben von Hotel Deimann in Bezug auf den jeweiligen Veranstaltungsort einzuhalten. 

  5. Der Kunde trägt insbesondere Sorge für die Einhaltung der Vorgaben der Musterversammlungsstättenverordnung. Er ist verpflichtet einen gemäß § 38 Abs. 5 MStättV geeigneten Veranstaltungsleiter zu beauftragen. Sollen bühnen-, studio-, oder beleuchtungstechnische Einrichtungen für eine Veranstaltung aufgebaut werden, hat der Kunde die hierfür vorgeschriebene Anzahl „Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik“ bzw. „Fachkräfte für Veranstaltungstechnik“ zu stellen.

6. Werbung, Mitbringen und Mitnehmen von Speisen und Getränken

  1. Das Anbringen und Präsentieren von Werbung sowie das Verteilen und das Zurverfügungstellen von Werbematerialien in den Räumen sowie auf den Grundstücken von Hotel Deimann bedarf der schriftlichen Einwilligung von Hotel Deimann. 

  2. Jede Art von Werbung, Information, Einladungen u. A., durch die ein Bezug zum Hotel Deimann, hergestellt wird, bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung von Hotel Deimann. 

  3. Das Mitbringen von Speisen und Getränken zu Veranstaltungen bedarf der schriftlichen Einwilligung von Hotel Deimann. Hotel Deimann ist dann berechtigt einen angemessenen Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten in Rechnung zu stellen. 

  4. Speisen und Getränke werden aus hygienischen Gründen ausschließlich zum Verzehr an Ort und Stelle bereitgestellt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. 

7. Rücktritt des Kunden, Nichtinanspruchnahme von Leistungen

  1. Hotel Deimann räumt dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht vom Vertrag ein. Im Falle des Rücktritts des Kunden hat Hotel Deimann Anspruch auf eine angemessene Entschädigung und das Recht, anstelle einer konkret berechneten Entschädigung eine pauschale Entschädigung nach folgender Maßgabe geltend zu machen.

    1. Für Hotelübernachtungen beträgt die Entschädigungspauschale 80 % des vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück. 

    2. Für Veranstaltungsarrangements beträgt die Entschädigungspauschale bei einem Rücktritt bis zum Ablauf des 60. Tages vor Veranstaltungsbeginn 50 % des vertraglich vereinbarten Veranstaltungspreises bzw. des zu erwartenden Umsatzes, bei einem späteren Rücktritt 80 % des vereinbarten Veranstaltungspreises bzw. des zu erwartenden Umsatzes 

    3. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass Hotel Deimann kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, Hotel Deimann der Nachweis eines höheren Schadens. 

  2. Die vorstehenden Entschädigungsregelungen gelten gleichermaßen für den Fall, dass der Kunde die vereinbarten Leistungen ohne entsprechende Mitteilung nicht in Anspruch nimmt. 

  3. Jede Rücktrittserklärung bedarf der Textform und ist an die jeweils im Vertrag genannte Gesellschaft Hotel Deimann GmbH und Co KG zu richten. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung bei Hotel Deimann.

8. Rücktritt von Hotel Deimann

  1. Sofern dem Kunden vertraglich ein kostenfreies Rücktrittsrecht eingeräumt wird, ist Hotel Deimann gleichermaßen zum Rücktritt berechtigt. 

  2. Hotel Deimann ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls 

    1. höhere Gewalt oder andere von Hotel Deimann nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; 

    2. Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; 

  3. ​Hotel Deimann begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Hotel Deimann in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Hotel Deimann zuzurechnen ist;

    1. für die geplante Veranstaltung gesetzliche oder behördliche Erlaubnisse fehlen oder Vorgaben nicht eingehalten werden; 

    2. Verletzungen von Rechten Dritter oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zu besorgen sind; 

    3. ein Verstoß gegen Ziffer 1.4 vorliegt; 

    4. sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Kunde fällige Forderungen von Hotel Deimann nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet; - über das Vermögen des Kunden ein gerichtliches Insolvenzverfahren beantragt wurde, er eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat. 

  4. Hotel Deimann hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Falle des Rücktritts gemäß den vorstehenden Maßgaben hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.

9. Mitgebrachte Sachen

  1. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände befinden sich auf eigene Gefahr des Kunden in den Räumen von Hotel Deimann. Hotel Deimann übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keinerlei Haftung, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Hotel Deimann oder Schäden wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Fälle, in welchen die Verwahrung eine vertragstypische Pflicht von Hotel Deimann ist. 

  2. Das Mitbringen von Dekorationsmaterial bedarf der Einwilligung von Hotel Deimann. Es muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen, was Hotel Deimann auf Verlangen nachzuweisen ist. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht rechtzeitig, ist Hotel Deimann berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von jeglichen Gegenständen vorher mit Hotel Deimann abzustimmen. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, kann Hotel Deimann die Entfernung und Lagerung zulasten des Kunden vornehmen. Bedarf die Entfernung eines unverhältnismäßig großen Aufwands, kann Hotel Deimann die Gegenstände im Veranstaltungsraum belassen und für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis eines niedrigeren, Hotel Deimann der Nachweis eines höheren Schadens frei. 

  3. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf dessen Anfrage, Risiko und Kosten nachgesandt. Hotel Deimann bewahrt die Sachen 12 Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Geldleistung. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. 

10. Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich, ihn selbst, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.

11. Haftung von Hotel Deimann, Verjährung

  1. Sollten Störungen oder Mängel bzgl. Leistungen von Hotel Deimann auftreten, wird Hotel Deimann bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden nach Möglichkeit für Abhilfe sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 

  2. Hotel Deimann haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Hotel Deimann, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und Übernahme einer Garantie. Für alle übrigen Schäden im Falle leichter Fahrlässigkeit haften Hotel Deimann, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht 

  3. Hotel Deimann haftet für eingebrachte Sachen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bis zum Einhundertfachen des Beherbergungspreises, höchstens jedoch EUR 3.500,00. Für Wertgegenstände wie z. B. Bargeld und Schmuck ist die Haftung auf EUR 800,00 begrenzt. Hotel Deimann empfiehlt, von der Möglichkeit der Aufbewahrung im zentralen Hotelsafe Gebrauch zu machen. 

  4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Hotel Deimann aus oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag verjähren nach Ablauf eines Jahres nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Ansprüchen wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Hotel Deimann, deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. 

12. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. 

  2. Erfüllungsort ist Schmallenber-Winkhausen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr ist Schmallenberg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. 

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Sollte eine Bestimmung des Vertrages ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien vereinbaren, die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Parteien am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke. 

Stand 12.2013